
Führerscheinklassen
Bist du unsicher, welche Führerscheinklasse du für deinen gewünschten Fahrzeugtyp brauchst? Fragst du dich, was du genau fahren darfst und welche Regeln für dich gelten? Hier findest du eine klare Übersicht, die dir hilft, die richtige Entscheidung zu treffen und alle wichtigen Details zu den verschiedenen Führerscheinklassen zu verstehen.
Bei Fragen stehen wir euch gerne zur Verfügung!
PKW – Führerschein
Klasse B

Führerscheinklasse B – Dein Ticket zur Freiheit.
Mit der Klasse B bist du mobil und unabhängig – denn sie berechtigt dich, Autos und andere Kraftfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht zu fahren. Ob Stadtflitzer oder geräumiger Familienwagen, mit diesem Führerschein kannst du dich sicher und flexibel im Straßenverkehr bewegen.
Möchtest du zusätzlich einen Anhänger ziehen? Bis 750 kg ist das problemlos möglich. Liegt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darüber, kommt es auf das Zugfahrzeug an – möglicherweise brauchst du dann die Klasse BE.
Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre beim begleiteten Fahren)
Zusätzliche Prüfung für BE erforderlich? Ja, wenn du größere Anhänger fahren möchtest.
Starte jetzt deine Ausbildung und mach den ersten Schritt in Richtung Unabhängigkeit!
Ablauf der Ausbildung
Theorieunterricht (FahrschAusbO § 4):
Ersterwerb:
- 12 x Grundstoff á 90 Minuten
- 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten
Erweiterung bei Vorbesitz der Klassen AM und A1:
- 6 x Grundstoff á 90 Minuten
- 2 x Spezialstoff Klasse B á 90 Minuten
Praktischer Unterricht nach §5 FahrschAusbO:
Grundstufe/Aufbaustufe:
- Vermittlung von Fähigkeiten und Fertigkeiten, das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen zu beherrschen
- Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften
- Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr
- Fahrtechnische Vorbereitung am Fahrzeug „Abfahrtskontrolle“
Stufe der Sonderfahrten:
- 5 x Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
- 4 x Schulung auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- 3 x Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
Reife- und Teststufe:
- Training selbständiges Fahren
- Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung
PKW – Führerschein
Führerschein B197 – Prüfung auf Automatik

Führerscheinklasse B197 – Flexibel und stressfrei durch die Prüfung!
Mit der B197 kannst du die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen und dennoch problemlos auf einem Schaltwagen fahren. Um auch auf einem Schaltwagen sicher unterwegs zu sein, müssen lediglich einige „Schalt-Stunden“ in deine reguläre Fahrausbildung integriert werden.
So kannst du die Vorteile eines Automatik-Fahrzeugs genießen und bist dennoch bestens auf das Fahren mit einem Schaltwagen vorbereitet. Ein unkomplizierter Weg, um sowohl in der Stadt als auch auf langen Fahrten flexibel unterwegs zu sein.
Ablauf der integrierten Ausbildung
Ablauf der integrierten Ausbildung
Die Grundausbildung wird zunächst mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Das erleichtert die erste Annäherung an das Bewegen eines Kraftfahrzeuges, das Beschleunigen, Abbremsen, Lenken, die Beobachtung der Instrumente und die Bedienung der Schalter (z.B. Blinker, Licht) beim Fahren im Straßenverkehr.
Ist die Verkehrssicherheit gefestigt, kommt die Gangschaltung als Teil der Ausbildung hinzu: Kein amtlicher Prüfer, sondern der Fahrlehrer bescheinigt nach
- mindestens 10 Schalt-Fahrstunden (à 45 Min.)
- und einer mindestens 15-minütigen Testfahrt,
dass der Bewerber in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Die Fahrstunden sind Teil der Fahrausbildung.
Die weitere Ausbildung und Fahrerlaubnis-Prüfung einfach mit dem Automatik-Fahrzeug absolvieren – und bestehen.
Entspannter in die Prüfung:
Ohne lästiges Schalten bleibt mehr Konzentration und mehr Aufmerksamkeit für den Verkehr. Kein Suchen nach dem Rückwärtsgang, einfach wählen:
(P)arken – (R)ückwärts (D)rive (=vorwärts)
Keine Angst vorm „Abwürgen“ des Motors, das Anfahren geht wie von selbst – einfach Gas geben.
Also – weniger Prüfungsstress und mehr Sicherheit auf dem Weg zum Führerschein.
Achtung:
Die Eintragung der Schlüsselzahl 197 gilt nur für eine Fahrerlaubnis der Klasse B- nicht für spätere Erweiterungen. Wenn Inhaber des Führerschein Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 z.B. eine Erweiterung auf die Fahrerlaubnisklasse BE oder eine LKW-Klasse planen, reicht die Pkw Schlüsselzahl nicht aus.
PKW mit Anhänger – Führerschein
Klasse BE

Führerscheinklasse BE
Mit der Klasse BE bist du berechtigt zum Führen von Fahrzeugkombinationen, aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bis maximal 3.500 kg. Die Gesamtmasse der Kombination darf 7.000 kg nicht überschreiten. Bei dieser Fahrzeugklasse ist keine Theorieprüfung erforderlich nur eine Praktische Prüfung.
Zweirad – Führerschein
Führerschein – Klassen: A1, A2, A, AM

Egal, ob du schon länger darüber nachdenkst, den Führerschein für ein Zweirad zu machen, oder gerade erst mit dem Gedanken spielst – bei uns findest du die passende Ausbildung für jedes Erfahrungslevel und Alter. Vom Mofa bis hin zu leistungsstärkeren Motorrädern bieten wir dir alle Klassen, um sicher und mit Freude auf zwei Rädern unterwegs zu sein.
Mit dem Mofa kannst du klein anfangen, während dir die Klassen A1, A2 und A mehr Freiheit und Fahrspaß auf größeren Maschinen ermöglichen. Schritt für Schritt begleiten wir dich auf deinem Weg, damit du genau das fahren kannst, was du dir wünschst.
Klasse AM – Mindestalter 15 Jahre
Klasse AM (Fev § 6)
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor, mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nich mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor),
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen
Mindestalter: 15 Jahre
Klasse A1 – Mindestalter 16 Jahre
Klasse A1 (FeV § 6)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Klasse B mit Schlüsselzahl „196“ – Fahrerschulung für das Fahren eines A1 Fahrzeugs mit der Klasse B
Klasse B mit Schlüsselzahl „196“ – Fahrerschulung für das Fahren eines A1 Fahrzeugs mit der Klasse B
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens 9 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten.
spezielle Fahrerschulung für das Führen von Kraftädern der Klasse A1 gemäß Anlage 7b der FeV
Schlüsselzahl 196 berechtigt zum Fahren für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,10 kW/kg nicht übersteigt
Mindestalter: 25 Jahre
Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Klasse A2 – Mindestalter 18 Jahre
Klasse A2 (FeV § 6)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre
Klasse A – Mindestalter 24 Jahre
Klasse A (FeV § 6)
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW (Schlüsselzahl 80)
c) 20 Jahre für Krafträder bei dem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
